Wo und wann zu viel Luxus fehl am Platz sind!?

Unlängst ist auf RTL das Problem mit den so genannten „Immobilien Heuschrecken“, die ganze Wohnblocks aufkaufen und die alteingesessenen Mieter vertreiben, thematisiert worden …

Ein Problem, das lange Zeit vor allem mit internationalen Investoren und Konsortien aus den USA verknüpft schien. Denn die würden hier in Deutschland klammheimlich Monopoly spielen, orakelte (http://www.stern.de/wirtschaft/immobilien/immobilien/immobilien-heuschrecken-spielen-monopoly-547757.html) der Stern bereits 2005, wo die Autoren auch und gerade Sozialwohnungen bedroht sahen. Denn just die würden den Investoren eine satte Rendite bescheren!

Wobei freilich auch Reihenhäuser als Anlage sehr begehrt sind. Mitunter werden daher ganze Siedlungen aufgekauft. Mit ungewissem Ausgang für die Mieter. Kein Wunder also, dass die Angst vor den Immobilien-Heuschrecken auch auf WAZ thematisiert (http://www.derwesten.de/staedte/dortmund/nord-west/angst-vor-immobilien-heuschrecken-id6453199.html) wurde. Gerade bei Zwangsversteigerungen würden sich alteingesessene Mieter fragen, wer nun als neuer Besitzer daher kommt. Und ob die Miete, nach einer möglichen Luxussanierung, noch tragbar ist!?

Denn gerade das scheint eine beliebte Masche der neuen Eigentümer zu sein. Und das selbst dann, wenn die vor den Kameras verkünden, niemand bekomme (s)eine Kündigung und kein Mieter müsse ausziehen. Doch viele werden bereits während der Bauphase von Lärm und Staub vertrieben, während andere, nach Abschluss der Bauarbeiten, von der Höhe des neu berechneten Mietzinses eiskalt überrascht werden.

Doch Mieter müssten dabei nicht alles erdulden, stellt (http://www.berlin.de/special/immobilien-und-wohnen/mietrecht/2480388-739654-luxussanierung-mieter-muessen-nicht-alle.html) das offizielle Hauptstadtportal klar, wo man die Modernisierungen (die sich dann später in den Mieten niederschlagen) als großes Konfliktpotential erachtet.

Hier beruft man sich unter anderem auf den Mieterbund, der bei der Frage, was in einer bestimmten Wohnlage und -gegend (noch) als Standard gilt, durchaus Grenzten gesetzt sieht.  So könne der Einbau von Marmor im Treppenhaus in einem exklusiven Villenviertel – als Anpassung an den üblichen Standard -, ja durchaus „okay“ sein: „In einer Gegend mit sehr niedrigen Mieten dürften die Bewohner auf so etwas dagegen wenig Wert legen!“

Vor allem dann nicht, wenn sich die Miete dadurch mal eben verdreifacht, ein Vorgehen, das, wie der Mieterbund und berlin.de klarstellen, dann mitnichten akzeptiert werden muss. Auch dürften an sich vertretbare und vernünftige Maßnahmen nicht mit unsinnig teuren Materialien ausgeführt werden. Will meinen: Laminat statt PVC-Boden wird vermutlich völlig okay, ein unverhältnismäßig teurer Marmorfußboden dagegen in den meisten Objekten ein Tabu sein.

Andererseits kann auch kein Bauherr, wie die Handwerkskammer Köln klarstellt (http://www.hwk-koeln.de/Beratung/03_Recht/06_Rechtstipps/01_Aktuelle_Urteile/20100813_Newsletter13_Bei_Maengelbeseitigung_ist_keine_Luxussanierung_geschuldet), bei der Beseitigung von Mängeln auf eine Luxussanierung hoffen. Hier verweist man auf eine Entscheidung des Landgerichtes Kiel, das die Ansprüche eines Bauherrn begrenzt hatte.

Bei dem war nämlich ursprünglich ein 16 Millimeter starker Standardholzfußboden verlegt worden. Der musste, aufgrund von Rissen im Boden, die der Hausherr völlig zu Recht bemängelt hatte, ausgetauscht werden. Eine Maßnahme, die der Werkunternehmer versäumt bzw. zumindest nicht fristgemäß ausgeführt hatte.

Dann jedoch schoss der Bauherr nach Ansicht der Juristen über das Ziel hinaus. Denn der wollte sich, im Zuge der so genannten Ersatzvornahme, Massivholzdielen mit einer Stärke von 22 Millimetern gönnen. „Einspruch“, sagte das Gericht, das, laut hwk-koeln.de, dem Bauherrn lediglich jene Kosten, die „ein wirtschaftlich denkender und vernünftiger Bauherr“ für erforderlich gehalten hätte, zubilligen wollte.

Was lernen wir daraus? Wer in seinen Immobilien zu viel Luxus verbaut, wird womöglich ein Problem haben und nicht zwangsläufig im Recht sein!

Copyright by: Peter Hoffmann

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