Mietkaution einsparen – Kautionskassen bieten Sicherheit gegen günstigen Beitrag

Wer eine Immobilie anmietet, kommt heutzutage um die Zahlung einer Kaution nicht herum. Kein Wunder – denn viele Vermieter haben heutzutage bereits schlechte Erfahrungen mit Zahlungsrückständen oder Beschädigungen ihres Mietobjektes gemacht. So wird für den Mieter meist auch der vom Gesetzgeber zulässige Höchstbetrag von drei Nettokaltmieten fällig.

Für viele Mieter ist die Zahlung einer Mietkaution jedoch keine leichte Aufgabe. Denn die Kautionszahlung wird in einem Moment fällig, wo die Haushaltskasse bereits von den übrigen Umzugskosten, wie z.B. Maklercourtage oder dem Möbeltransport geplündert wurde.

Das Modell Kautionskasse
Bis vor einiger Zeit war es noch üblich, die Kaution während der Mietdauer auf einem Sparbuch festzulegen. Seit einigen Jahren entwickelt sich in der Immobilienwirtschaft einen neuer Trend. So genannte Kautionskassen erobern den Markt, und bieten Mietern und Vermietern mit der Mietkautionsbürgschaft eine interessante Alternative zu herkömmlichen Kautionsformen.

Der Vermieter bekommt von seinem Mieter eine Bürgschaftsurkunde überreicht, welche die Mietsicherheit der Barkaution gleichwertig ersetzt. Kommt es zum Schaden, bekommt der Vermieter einen entsprechenden Betrag von der Kautionskasse überwiesen.

Wie wird die Kautionsbürgschaft beantragt?
Die so genannte Kautionbürgschaft wird vom Mieter beantragt und auch bezahlt. Da jedoch lediglich ein günstiger Jahresbeitrag an die Kautionskasse anfällt, wird das Produkt für viele Mieter attraktiv. Denn der eigentliche Kautionsbetrag verbleibt in der HaushaltsKasse des Mieters, und steht für somit für eigene Ausgaben zur Verfügung.

So erhalten viele Verbraucher im Moment des Umzugs genau die Liquidität, die sie benötigen, um die übrigen Ausgaben zu bestreiten. Der eine oder andere Mieter kann sich auf diesem Wege eine neue Küche oder ein sonstiges Extra leisten. Das Antragsverfahren geht schnell und unkompliziert, und kann i.d.R. vom Mieter direkt online durchgeführt werden. Hat der Mieter den Bonitätscheck bestanden (meist Schufaabfrage), wird die Bürgschaftsurkunde innerhalb von 48h auf dem Postweg versandt. Mit der Übergabe der Urkunde an den Vermieter gilt die Mietkaution als geleistet.

Kosten der Kautionsbürgschaft

Angeboten wird die Kautionsbürgschaft von verschiedenen Finanzdienstleistern – so genannten Kautionskassen – welche mit Versicherungen oder Banken zusammenarbeiten. Die Kosten richten sich nach der Höhe der zu zahlenden Kautionssumme. Aktuell (Stand Januar 2013) bietet der Markt Angebote zwischen 3,5- und 6% Zinsen.

Letztere werden auf die Kautionssumme pro Jahr gerechnet, woraus sich der Jahresbeitrag für den Mieter ergibt. Verbraucher können hier wie bei anderen Versicherungen und Finanzprodukten verschiedene Anbieter vergleichen, und so einen Teil der Beitragskosten einsparen.

Vor dem Abschluss Vermieter fragen!
Wer sich für eine Kautionsbürgschaft anstelle der Barkaution entscheidet, sollten dies jedoch zunächst mit seinem Vermieter abklären. Die meisten Vermieter sind zwar von dieser Kautionsform nicht abgeneigt, grundsätzlich besteht jedoch keine Verpflichtung zur Annahme.

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  1. Hans und Helga Schütze
    Jan 6th, 2013 um 14:08

    Unser Vermieter hat die Mietkautionsbürgschaft ohne Probleme akzeptiert, nachdem wir ihm noch ein paar Sachen dazu erklärt hatten (er hatte davon gehört, kannte es aber nicht so richtig). Die Bürgschaft ist eigentlich eine gute Sache, wenn man sein Geld nicht hinterlegen will, bzw. benötigt.

    Grüße aus Hoyerswerda

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